Entspannung der Muskulatur, Entspannung des Geistes.

Sabine Gruber: Gewerbliche- & Heilmasseurin

Basisausbildung - Dipl. Klassische/r Masseur*in

Berechtigung zur Tätigkeit im Angestelltenverhältnis | Basisausbildung für weitere Massageausbildungen | Selbstständigkeit im Rahmen eines eingeschränkten Gewerbes

Berufsbild

Die Kassische Massage enthält spezielle Griffe, wie zum Beispiel Knetungen, Streichungen, systemisches Walken, Friktionen und vieles mehr, um verspannte Muskelgruppen zu lockern und Verspannungen lösen zu können. Außerdem können durch spezielle Griffe auch schlaffe Muskeln gekräftigt werden.

Ziel der Massage ist in erster Linie die Förderung der Durchblutung der Haut und des Unterhautgewebes. Dies wiederum fördert die Entschlackung des gesamten Organismus.

Des Weiteren gleicht eine Massage das Bedürfnis nach körperlichem Kontakt und Berührung aus. Dies führt nicht nur zur Entspannung der Muskulatur, sondern auch zur Entspannung des Geistes und hilft somit beim Stressabbau.

Die klassische Massage wird deshalb auch gerne im Kosmetik- und Wellnessbereich angewendet. Gerade wenn der Geist zur Ruhe kommt, wirken wohltuende Berührungen verstärkt und fördern das Wohlbefinden und somit auch die physische und psychische Gesundheit.

Als Klassische/r Masseur*In behandelt man Klienten mittels verschiedener Grifftechniken der klassischen Massage um Beschwerden vorzubeugen und das Wohlbefinden zu steigern.

Das Arbeitsfeld des/r Dipl. Klassischen Masseurs*In ist breit gefächert und individuell erweiterbar. Der/Die Dipl. Klassische Masseur*In darf jedoch ausschließlich am gesunden Klienten arbeiten. Des Weiteren ist die Ausbildung zum/r Klassischen Masseur*In ein solider Grundstein für sämtliche Ausbildungen im Massage- und Körpertherapiebereich.

Arbeitsmöglichkeiten/ Berufsberechtigung

  • Im Angestelltenverhältnis in Fitnesscentern, Wellness- und Sporthotels sowie in Gesundheitszentren.
  • Des Weiteren besteht mit dieser Ausbildung die Möglichkeit zur Gewerbeanmeldung eines eingeschränkten Gewerbes. Es ist möglich im Rahmen einer Antragsstellung auf Gewerbeberechtigung mittels individueller Befähigung (gem. §19 GeWO), eine Einschränkung auf die Technik der klassischen Massage bei der WKO zu beantragen. Diese Einschränkung ist allerdings nur mit einer Arbeitsprobe bei der WKO möglich, wobei die Entscheidung die Gewerbebehörde trifft (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat).

Ausbildungsinformationen

€ 2160,00

Für alle Interessierten, keine Vorkenntnisse nötig!
  • Mindestalter 17 Jahre
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

10 Module

348 Einheiten (240 Präsenz EH, 108 begleitetes Selbststudium)

Freitag:     14:00 – 20:00

Samstag:   09:00 – 19:00

Sonntag:   09:00 – 17:00

Diplom

 Sabine Gruber, Sabine Aigner, Katrin Takacs, Margret Oberrainer

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Sabine Neußl
Ausbildungsleitung

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Ausbildungsinhalte

Ausbildungstermine

Kursnummer: DKM-F1-23

Einheit Zeit
<strong>Modul 1</strong> 28.04. - 30.04.2023
<strong>Modul 2</strong> 02.06. - 04.06.2023
<strong>Modul 3</strong> 30.06. - 02.07.2023
<strong>Modul 4</strong> 21.07. - 23. 07.2023
<strong>Modul 5</strong> 22.09. - 24.09.2023
<strong>Modul 6</strong> 27.10. - 29.10.2023
<strong>Modul 7</strong> 01.12. - 03.12.2023
<strong>Modul 8</strong> 12.01. - 14.01.2024
<strong>Modul 9</strong> wird noch bekannt gegeben
<strong>Modul 10</strong> wird noch bekannt gegeben

Die Ausbildung eignet sich für alle, die im persönlichkeitsbildenden Bereich arbeiten und Menschen in schwierigen Lebenssituationen begleiten und coachen möchten. 

  • abgeschlossene Berufs- oder Schulausbildung
  • Bereitschaft zur Selbsterfahrung
  • Interesse an der Arbeit mit Menschen
  • Geistig-seelische Gesundheit
  • Erstgespräch
  • 90% Anwesenheit im Unterricht
  • Diplomarbeit
  • Positiv absolviertes interdisziplinäres Fachgespräch 

Die Lebens- und Sozialberatung ist an das reglementierte Gewerbe gebunden. Dazu finden sie auf der offiziellen Seite für Lebens- und Sozialberater*innen weitere Informationen: https://www.lebensberater.at/

Damit der Lehrgang die Kriterien für die einjährige Bildungskarenz erfüllt, müssen folgende Ausbildungsinhalte in die Bildungskarenzzeit außerhalb des Unterrichts verpflichtend absolviert und nachgewiesen werden:

250 EH Diplomarbeit (fachliche Tätigkeit)
100 EH Peergroup
150 EH Vor- und Nachbereitung zu diesen Tätigkeiten

Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt somit 20 Stunden/Woche.

Abschlussvorausetzungen